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Beitragsrückblick für (die neuesten Beiträge zuerst)
Ratber Erstellt: 22:26 am 27. Aug. 2002
Ja nur bringt das nix wenn es mal kracht (in welcher form auch immer).

Fährt dir einer in dein geparktes Auto und du hats nen Gummispoiler ohne ABE auffem Heck dann Zahl ti Versicherung nix wenn se das mitbekommt.(Genau das is mal jemandem mit nem Asconaspoiler auffem Manta passiert).

Und zudem finde ich solche Beleuchtungen extreem Irritierend.



Ach ja . Vergessen:

Smileylampen.

In den 80ern waren Zusätzliche Scheinwerfer alla Paris/Dakar in.

Die waren natürlich nicht erlaubt.
Ausnahme : Se werden mit ner Kappe versehen.
Smileys warenh sher beliebt.

Dennoch sind welche mit voller Weihnachtsbeleuchtung über die Dörfer gezogen.

Auffer Landstraße haste dann abends garnix mehr gesehen.

Mittlerweile sind se deswegen ganz aussem Verkehr gezogen worden.
SchlitzerMcGourgh Erstellt: 20:09 am 27. Aug. 2002
aber halb offiziel! wenn dir beim überprüfen nen paket mit 500 hundert €uro scheinen dem TÜVer ausversehen in die tasche fällt!
Ratber Erstellt: 12:05 am 27. Aug. 2002
Personenschutz interessiert keinen ?

Ich glaub du weißt nicht wovon du redest.

Du darfst nichtmal auf der Karre Scharfe oder Gefährliche Gegenstände haben.

Keine Sidepipes,Vorverdichter oder sonstigen Krempel der dir die Gedärme rausholt wenn dich einer auffe schippe nimmt.

Schonmal anner gebrochenen Röhre geschnitten ?

Probiers mal.

Wirste überrollt dann bricht so ne neonröhre weg und spießt dich auf wie nen Spanferkel.

Wenn se eingebaut sind oder ausreichend geschützt "und" einen Zweck erfüllen dann gibt es fürs Gewerbe ne Genemigung um se ,wie du schon sagtest , im Stand zu benutzen.
Das betrifft auschließlich die Farbe Reinweiß bis Warmton.

Blau,rot,Grün oder Hornhautumbra is nich.

Genauso der Anbau am Schweller (Seitlich bis Unten)

Das es immerwieder Werkstätten gibt die auf sowas ne Eintragung besorgen ist bekannt (Siehe oben die Amischleuder) aber es ändert  nix drann das es im zweifelsfalle Terz gibt.

Ich hab momentan selber so nen Käse am Hals.

Der Vorbesitzer hat sich sonderfelgen draufmachen lassen.

Die Felgen sind eingetragen (Fahrzeugbrief) die Nötigen Distanzscheiben liegen nur als TÜV-Gutachten vor.

Ab 1.1.2002 sind diese Zettel Witzlos udn Ungültig wenn se nicht eingetragen werden.

Ergo durfte ich vor einigen Wochen beim TÜV-Termin die Teile Abbauen und wiederkommen.

Jetzt renne ich hinter nem neuen Gutachten hinterher.

Heut nachmittag darf ich nach Oberhausen fahren un mir dort vom Händler ne neue Bescheinigung machen lassen.

Tolle Wurst.


Wie gesagt bekommste die Bunten Neons nie offiziell eingetragen.
Goldie Erstellt: 7:56 am 27. Aug. 2002
Kann mich nur nochmal wiederholen:

Kenne mehrere Fahrzeuge, wo die Teile dranmontiert durch den TÜV gegangen sind - auch dieses Jahr. Und, nein, es waren keine Hinterhofwerkstätten oder sonstige, sondern normale große TÜV-Prüfstationen.

Personenschutz unter dem Auto? Das interessiert keinen TÜVer! Wieso auch? Wenn jemand vom Auto überrollt wird, dürfte ne Schnittverletzung das kleinste Problem hane, was er hat.
Neonröhren, die für den Anbau unter dem Auto zugelassen sind, besitzen, wie oben bereits geschrieben, eine Plastikummantelung.

Der Betrieb darf auch nur bei ausgeschalteter Zündung funtkionieren und nicht "Nein, ich mache es bestimmt nicht an, Herr TÜVer!".

Auch ist das Eintragen nicht wirklich komplizierter geworden. Fahre schon seit geraumer Zeit mit nem nicht-eingetragenen ESD rum. Auch der TÜVer hat letzten Monat nix gesagt, sondern nur die E-Nummer aufgeschrieben.

Auch wenn du andere Erfahrungen gemacht hast. Meine haben dies nicht bestätigt. Es muß also nicht überall so sein!

Ein Gang zum TÜV vor dem Anbau kann auch helfen, viele Dinge zu klären (Was, wie, ob überhaupt).

BTW: Was sind Smileyleuchten? Assi-Tuning? Oder was anderes?

(Geändert von Goldie um 7:59 am Aug. 27, 2002)
Ratber Erstellt: 6:23 am 27. Aug. 2002
Es geht nich darum ob die Karre beim Unfall was abbekommt sondern darum das Personen die mit dem Fahrzeug Kollidieren oder gar überrollt werden nicht auch noch durch die Funzel geschädigt werden.

Es gibt noch einige andere Gründe aber der Personenschutz ist der Wichtigste.

Und die Begründung "Ich mache es nur an wenn ich nicht auffe Straße bin" gilt seit dem Urteil zu den Smileyleuchten auch nicht mehr.(In Letzter Zeit schonmal welche gesehen ??)

Jede Beleuchtung die Am Fahrzeug Außenj angebracht ist muß zum Betrieb zugelassen sein.

Oder zum besseren Verständniss umgekehrt: Es darf nur das drann Montiert werden was auch im Straßenverkehr genutzt werden darf.

also fallen Neons,EL-Folien,Suchscheinwerfer usw. alle unterm Tisch wenn keine Sondergenemigung vorliegt.
Und die bekommste auch nur unter Auflagen (zb. Gewerbl. Showcar mit Sonderteilen nur zum Transport bzw. Traqnsfer. Oder Dienstl. Sonderfahrzeuge).

Und als Krönchen hat es sich ab 1.1.2002 mit den Lustigen Zettelchen oder den Werkstatteintragungen erledigt.

Was nicht richtig eingetragen ist zählt nicht.
Da hilft auch keine Hinterhofwerkstatt die dir die netten Orangen Zettel ausstellt.

Ich hab momentan auch ne nette rennerei weil der Vorbesitzer Distanzscheiben eingebaut aber nicht richtig eingetragen hat.
Die Orangen Zettel (TÜV-Gutachten) gelten ab dieses Jahr nicht mehr.
Heute nach Feierabend darf ich nach Oberhausen und den Kack dort nochmal neu Bescheinigen lassen damit ich dann damit anne Zulassungsstelle alles eingetragen bekomme.


"Meister ,Trach mir mal den Wurstblinker ein"
Die Zeiten sind vorbei.

Es gibt immernoch den einen oder anderen der ne Eintragung bekommt aber im Schadensfall stellen sich die Versicherungen quer und das Teil wird aberkannt (Bei einmaliger schuldbefreiung des Halters) und der TÜV-Fuzzie kann sich beim AA Melden.

In Düsseldorf fährt nen zum Dragster umgebauter Amischlitten rum mit Sidepipes,Kettenlenkrad,Vorverdichter (Oldstyle) und Überschlagssicherung(Mit Steinchen).
Alleine Die Enden der Sidepipes stehen soweit raus das du damit ner Oma die Nylons zerreißen kannst.

Das Gerät istr so normalerweise nicht über den Tüv zu bringen aber Der Olle Bordellchef hat Höchstwarscheinlich gut gelöhnt.

Nur hilft es nicht wenn der Karren irgendwo auffällt.


Mein Alter Buick Electra hatte Original am Hinteren Holm pro Seite jeweils eine Stabförmige Positionsleuchte.(Bauartbedingt)

Bei jeder Zweiten "Allgemeinen Fahrzeugkontrolle" gab es deswegen mindestens ne kleine Diskussion deswegen weil die dinger midde Scheinwerfer gekoppelt sind.
Ebenso die 4 Positionslichter (Gelbe Augen).

Ich hab se später über nen Extra schalter gelegt weil mir das gesabber vonm Schupo auffen Keks ging.
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Goldie Erstellt: 22:51 am 26. Aug. 2002
@Ratber
Bei nem Unfall dürfte es sch... egal sein, ob da unterm Auto was scharfkantig ist (sonst wäre der Unterboden wohl gepolstert). Wenn die erstmal brechen, dann ist die Fahrgastzelle eh schon beschädigt.
Kenne auch mehrere Leute, die das durch den normalen (kein Dorf-) TÜV bekommen haben. Auch die Polizei sagt da nix zu!
Beim Verbot dieser Teile geht es NUR um die Blendwirkung und die zumeist blaue Farbe dieser Lampen! Nix von wegen Splitterschutz. Die meisten Sets sind eh mit Plastik ummantelt.

Bis denne!
Ratber Erstellt: 22:24 am 26. Aug. 2002
Lackier die Kiste.
Mach dir inne Tacho ne nette beleuchtung rein.

Wenn de se gut isoliert bekommst dann geht auch EL-Folie. (Aber net so auffällig)

@Godot

Wenn de geduld hats kannste LED's reinsetzen.

Blau sieht gut aus (Wie immer :lol:)
slipknotter Erstellt: 21:13 am 26. Aug. 2002
kann man den am mofa nicht etwas "modden".
jetzt mal abgesehen von dem ganzen technischen kram wie vergaser, ritzel und co.?
Godot Erstellt: 21:12 am 26. Aug. 2002
Hab nen Golf3... Hat schonmal einer von euch drinnen Birnen in ner anderen Farbe (z.B. blau) eingebaut (würd das gern machen)

MfG

Godot
Ratber Erstellt: 20:52 am 26. Aug. 2002
Garantiert nicht.

Kommt es zum Unfall dann gibt es Scharfe und gefährliche Splitter.

Das hat dann mit An oder aus garnix zu tun.
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