Benutzername:   Noch nicht registriert?
Passwort:   Passwort vergessen?
iB Code Einmal klicken um den Tag zu öffnen, nochmal klicken zum Schliessen

Top Smilies
Beitrag

HTML ist on für dieses Forum

IkonCode ist on für dieses Forum

SMILIES LEGENDE ansehen

Beitragsoptionen

Möchten Sie Ihre Signatur hinzufügen?
Wollen Sie per Email über Antworten informiert werden?
Wollen Sie Emoticons in Ihrem Beitrag aktivieren?
 

Beitragsrückblick für Antec true power 380watt für 9,90€ bei pc-icebox.de!!! (die neuesten Beiträge zuerst)
VPS Erstellt: 18:02 am 26. Feb. 2003
yo bei eindeutigen fehlausschreibungen kann sich der händler
auf den verstand berufen ( 9 statt 9000 oder so )
aber bei leichten abweichung wird durch eine kaufbestätigung die handelsanpreissung zu einem kaufpreis und der kunde müsste recht bekommen auch wenn die bestätigung nur durch einen computer durchgeführt wurde.
Postguru Erstellt: 15:33 am 26. Feb. 2003
Online-Händler darf Preise bei Softwarefehler nachträglich ändern

Online-Händler müssen ihre Ware nicht zum ausgewiesenen Preis verkaufen, wenn dieser auf Grund eines Softwarefehlers extrem niedrig angegeben wurde. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden (Az: 9 U 94/02).

Im konkreten Fall hatte ein Verbraucher im Online-Shop eines Internetanbieters zwei Computer und einen Monitor zum Preis von seinerzeit 72,15 Mark bestellt. Diese Bestellung wurde dem Kunden nach Angaben des Gerichts auch innerhalb einer Minute automatisch bestätigt. Der tatsächliche Preis der Waren lag jedoch bei 7215 Mark. Der Händler bemerkte diese durch einen Softwarefehler verursachte unfreiwillige Preissenkung und teilte seinem Kunden am Tag darauf -- noch vor der Lieferung der Produkte -- den richtigen Preis mit.

Der Kunde aber pochte darauf, die Ware zum ursprünglich genannten Preis kaufen zu können. Er klagte gegen den Online-Händler. Die Klage wurde vom Landgericht Wiesbaden mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Verbraucher das Missverhältnis zwischen Preis und Wert der Ware hätte erkennen müssen. Auch die Berufung des Klägers hatte keinen Erfolg: Zwar habe die automatische Auftragsbestätigung vom Empfänger auch nur als solche verstanden werden können, befand das OLG. Doch habe das Unternehmen seine ursprüngliche Willenserklärung zum Abschluss eines Kaufvertrages wirksam angefochten. (dpa) / (jk/c't)


Quelle: www.heise.de
MCSlash Erstellt: 9:04 am 25. Feb. 2003
JogaBaer hat recht. Hat man mir auch gesagt.
Aber mit Kreditkarte klappt das meistens.
jogoman Erstellt: 9:03 am 25. Feb. 2003
steht schon 99.90€ drann...
JogaBaer Erstellt: 21:58 am 24. Feb. 2003
Leute,

rein rechtlich gesehen sind Preise auf Webseiten keine Angebote (dann wären sie verbindlich) sondern nur Anpreisungen, im Prinzip wie Werbung.

Wenn ihr einen Preis auf einer Webseite seht und bestellt, dann macht ihr dem Shopbesitzer ein Angebot, das dieser dann ablehnen oder annehmen kann. In diesem Fall lehnt er es natürlich ab und macht euch im Gegenzug ein neues Angebot (diesmal verbindlich, auf den Preis könnt ihr euch berufen, auch nicht ewig, aber das würde jetzt zu weit führen), welches ihr wieder annehmen könnt.

Hatte ich gerade in Recht
Weniger Antworten Mehr Antworten
MCSlash Erstellt: 19:45 am 24. Feb. 2003
Jo bei mir hat er auch angerufen.

Mein Onkel (Anwalt) hat aber gesagt, dass wenn ich mit Kreditkarte zahlen würde und die das Geld abgebucht hätten, dann müssten sie mir die Ware schicken.
Das mit dem Abbuchen machen die meistens (nicht immer) automatisch. So könnte man es z.B. versuchen.
TGWD Erstellt: 15:38 am 23. Feb. 2003
Life Sucks !


:cu:
Hempboy Erstellt: 13:34 am 23. Feb. 2003
Den Preis haben sie auch auf der Webseite behoben

Hätte mich auch wirklich schwer gewundert :biglol:

Martin
Webspacemail Erstellt: 13:30 am 23. Feb. 2003
wie im media markt, die machen nen photo vonner playstation 2 rein, und schreiben 79€

drunter,

naja, leider war es das falsche foto...
Postguru Erstellt: 11:57 am 23. Feb. 2003
lol
×