Beitragsrückblick für Aldi-Dremel Problem! (die neuesten Beiträge zuerst)
CoolPCman
Erstellt: 0:20 am 14. Okt. 2002
Nein es ging mir nur um die dringlich keit!
maxpayne
Erstellt: 23:01 am 13. Okt. 2002
nee, jetzt wäre schon besser, oder willste so lange auf dein geld warten @ CoolPCman ?
CoolPCman
Erstellt: 22:20 am 9. Okt. 2002
Big THX!!! Noch brauchen wir die rechnung ja nicht erst wenn Max Paynes Dremel kaputt is!
HeLlRaiSeR
Erstellt: 21:59 am 9. Okt. 2002
Jo also ich würde da kein Problem sehen, Dir ne Kopie zu machen. Musst nur leider noch etwas warten, bis ich meinen neuen Scanner habe, der alte ist mir nämlich abgeraucht.
Habe leider auch keine Rechnung, aber ich frage nen Kumpel der hat sich das Teil auch geholt.
CoolPCman
Erstellt: 18:14 am 8. Okt. 2002
naja dank meinem thread weis ich das HeLlRaiSeR und nBrKronic sich das ding geholt haben. Also koennte man ja meinen das vielleicht sich einer von denen Erbarmt mir zu helfen!
jogoman
Erstellt: 17:59 am 8. Okt. 2002
nadann freu dich FAAAAALLLSSS einer dir seinen kopiert!!!
CoolPCman
Erstellt: 17:22 am 8. Okt. 2002
GEWÄHRLEISTUNG Bei Mängeln und Fehlern an dem Kaufgegenstand, der Software oder sonstigen erbrachten Leistungen, hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung. Führen mindestens zwei Nachbesserungsversuche nicht zum gewünschten Erfolg, oder zur vollen Funktionsfähigkeit des Kaufgegenstandes, so kann der Käufer auf Wandlung/Minderung bestehen. Weitere Ansprüche gegenüber dem Verkäufer können nicht geltend gemacht werden. Etwaige Mängel an dem Kaufgegenstand oder der für den Käufer entwickelten Software oder einer in welcher Form auch immer erbrachten Leistung, sind sofort - spätestens jedoch 5 Werktage nach zur Kenntnisnahme des Fehlers/ Mangels - schriftlich dem Verkäufer mitzuteilen. Fristen gem. BGB und HGB bleiben hiervon unberührt Beanstandungen und Mängel welche auf
- Bedienfehler oder Unkenntnis - auf unsachgemäßer Behandlung - falsche Lagerung/Aufstellung - eines nicht autorisierten Eingriffes in die Systeme - eines nicht autorisierten Eingriffes in die Software - einer Veränderung der Originalkonfiguration - Installation illegal erworbener Software (Raubkopie) - Verwendung illegaler Software (indizierte Spiele etc.) - Virenbefall bei PCs, Server, etc. seitens des Käufers, von Ihm autorisierten Personen oder anderen Dritten beruhen, werden kostenpflichtig geprüft und evtl. behoben. Bei der Gewährleistung ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Volker Steitz über. Der Käufer ist Falle einer Mängelrüge verpflichtet, den Kaufgegenstand in seiner Originalverpackung, auf eigene Kosten dem Verkäufer zu überbringen. Weiterhin hat eine detaillierte Fehlerbeschreibung, Angabe von evtl. vorhandener Modell-/Seriennummer, einer Kopie der Rechnung oder dem Kassenbeleg, sowie aller evtl. vorhandenen Zubehörteile und Dokumentationen dem Kaufgegenstand beizuliegen. Gewährleistungs-/Garantieansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht Übertrag-/abtretbar. Für Waren welche der Verkäufer nicht hergestellt hat (Beispielsweiße ein "PC-Komplettsystem" eines Herstellers - Compaq, IBM, Targa, etc.) beschränkt sich die Garantieleistung auf die Abtretung meiner Gewährleistung an den Hersteller.
(Geändert von CoolPCman um 17:38 am Okt. 8, 2002)
(Geändert von CoolPCman um 17:42 am Okt. 8, 2002)
Marodeur
Erstellt: 13:44 am 8. Okt. 2002
Es kann natürlich sein, dass die aus kulanz das Dingen umtauschen (is aber unwahrscheinlich) und selbst wenn, dann brauchst du gar keine Rechnung.
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