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salundy |
Erstellt: 5:33 am 9. Sep. 2006 |
pass auf, schicke die karte einfach ein. sie wird auf keinen fall ohne rückfrage kostenüflichtig repariert. also zu 90% repariert auf kulanz des herstellers. jedenfalls kenne ich es so. schicke die ein und schreibe eine ausführliche fehlerbeschreibung mit auf ein A4 blatt dazu. darauf sollte die genaue fehlerbeschreibung stehen und das du auf die leute freundlich darum bittest diese karte wenigstens zu reparieren oder wenn nicht anders möglich umzutauschen. du brauchst die karte dringend und würdest dich darauf riesig freuen. und wenn alles klappt das du von ihnen so begeistert bist , dass du immer wieder bei der marke einkaufst. also "einschleimen" sozusagen^^. aber das hilft. also merke, man kann da nie zuviel schreiben . und denke dran, lieber ein bis zwei wochen länger auf die reparatur oder umtausch warten als wenn du komplett neu kaufen musst.
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ConCorde |
Erstellt: 20:09 am 8. Sep. 2006 |
<l Abit IC 7 <> 3.0 @ 3.7 Ghz<> 2 * 512 A-Data DDR 500 <> Leadtek 6800 GT@ Ultra l> Von wegen nicht übertaktet @ ConCorde, oder isses ned die gleiche?
| doch es ist die gleich; sie war nur zu anfangszeizten geO`ced zum testen mal. ansonsten is sie im normal takt gelaufen und die letzten monate wie gesagt sowieso nur noch ohne taktung weil sie im office rechner meines dad`s verbaut war...! was heist das jetzt genau für mich ?:
Unsere Techniker werden den Artikel anhand Ihrer Fehlerbeschreibung testen. Wenn der Fehler bestätigt wird, erhalten Sie schnellstmöglich die reparierte Karte zurück. Die Ware muss sich innerhalb der Gewährleistung befinden und der Defekt darf nicht aufgrund des natürlichen Verschleißes oder einer mechanischer Beschädigung entstanden sein.
| hab ich da nun noch gewärleistung drauf oder nicht ? und was ist bitte natürlicher verschleiß sowas doofes *grmL* ich seh schon das gibt ne zerrerei naja plz help^^ |
NeoN |
Erstellt: 15:54 am 7. Sep. 2006 |
<l Abit IC 7 <> 3.0 @ 3.7 Ghz<> 2 * 512 A-Data DDR 500 <> Leadtek 6800 GT@ Ultra l>
| Von wegen nicht übertaktet @ ConCorde, oder isses ned die gleiche? |
ConCorde |
Erstellt: 16:51 am 6. Sep. 2006 |
nun gut ich hab jetz mal an mix-computer ne mail geschriebn und gefragt wie das aussieht ob die mir da helfen oder ob ich mich an leadtek wenden muss! ich meld mich wieder wenn ich mehr weis^^ mfg ConCorde |
smoke81 |
Erstellt: 13:11 am 6. Sep. 2006 |
@ kammerjaeger Ich hatte irgendwie 12 Monate im Gedächtnis... Aber gut. Wegen Kulanz etc.: Du bist ja ein vorbildhafter Händler, der noch Kundennähe hat Leider wird das ja immer weniger... |
kammerjaeger |
Erstellt: 12:58 am 6. Sep. 2006 |
Zitat von smoke81 um 11:02 am Sep. 6, 2006 Erstmal war die Garantiezeit per Gesetz höher
| Nein, lediglich 6 Monate waren Pflicht.
Zitat von smoke81 um 11:02 am Sep. 6, 2006 Wie machst Du es denn in der Praxis?
| Das kommt auf den Einzelfall an. Wenn ein Kunde mir dumm kommt, weil ihm seine GraKa durchgeraucht ist, nachdem er den Kühler gewechselt hat und dabei z.B. die GPU oder andere Bauteile beschädigt wurden, und er dann trotz Belehrung auf 2 Jahre Gewährleistung besteht und womöglich mit Rechtsanwalt droht, dann schalte ich auf stur. Wenn ein Kunde aber wirklich nix dafür kann, dann übernehme ich die Abwicklung innerhalb der Garantiezeit kostenlos für ihn, auch wenn z.B. eine Platte 5 Jahre Garantie hat und er nach 3 Jahren mit Defekt ankommt. Kulanz bzgl. Gewährleistung ist auch immer etwas abhängig vom Kunden und dessen Auftreten... @ ConCorde Klär das vorab mit dem Lieferanten, der kann Dir sagen, ob sie den Austausch für Dich vornehmen und wie lange die Garantiezeit dieses Artikels ist.
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ConCorde |
Erstellt: 12:39 am 6. Sep. 2006 |
Ähm nagut und woher bekomme ich raus ob ich 1 oder 2 Jahre herstellergarantie habe ? also müsste ich mich quasi jetzt gleich an leadtek wenden ?
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smoke81 |
Erstellt: 11:02 am 6. Sep. 2006 |
Finde ich schon. Du schreibst es ja selbst. Erstmal war die Garantiezeit per Gesetz höher, zweitens hatte man den Verkäufer langfristig als Ansprechpartner (und nicht den Hersteller). Mit einem Verweis an den Hersteller (nach 6 Monaten) oder einer Bearbeitungsgebühr ist den wenigsten geholfen. Und mal ehrlich: Wer wendet sich an den Hersteller wegen eines Artikels, der nach einem oder knapp zwei Jahren kaputt geht und vielleicht einen Restwert von 20,- hat? Das ist doch heutzutage den meisten zuviel Aufwand und einige sind damit auch schlichtweg überfordert... Den Verkäufer dagegen kennt man vielleicht sogar persönlich und scheut nicht, ihn darauf anzusprechen. Dies ist natürlich nur eine indirekte Folge aus dem Gesetz. Kommt keine Herstellergarantie in Frage, so hat man nach Ablauf der 6 Monaten erstmal Pech, solange man nicht einen kulanten und kundenfreundlichen Verkäufer hat... Wer kann beispielsweise schon beweisen, dass das Produkt schon bei Auslieferung einen Mangel hatte, der erst nach über 6 Monaten aufgetreten ist...? Wie machst Du es denn in der Praxis? |
kammerjaeger |
Erstellt: 10:12 am 6. Sep. 2006 |
Verschlechtert? Die Garantiezeit der Hersteller ist von der Regelung unangetastet. Lediglich die Abwicklung kann u.U. für den Verbraucher umständlicher sein. Vorher war der Ansprechpartner innerhalb der Garantiezeit immer der Verkäufer, auch wenn die Garantiezeit mehr als 6 Monate betrug. Inzwischen verweisen manche Verkäufer nach 6 Monaten den Kunden direkt an den Hersteller oder nehmen eine Bearbeitungsgebühr für die Reparaturabwicklung beim Hersteller.
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smoke81 |
Erstellt: 9:57 am 6. Sep. 2006 |
Es stimmt leider, was kammerjaeger schreibt. Für den Verbraucher hat es sich seit dieser Regelung verschlechtert, obwohl immer noch viele von 2 Jahren Vollgarantie etc. ausgehen... |
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