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Compjen
Erstellt: 13:36 am 27. März 2007
manchmal sind es auch einfach fehler und die shops stehn dazu....udn schicken dan z.b. ein Vollpreisspiel was nagel neu ist für 3,87€ zu mir. Das war damals geil
Hitman
Erstellt: 11:05 am 24. März 2007
Ich hab die da bestellt weil sie so billig war.
Und mir ist doch kein Schaden entstanden oder?
Bekräftigt hat mich dann noch die Aussage in dem Shop wären mehrere Sachen so günstig. Aber hat sich ja scheinbar der Fehlerteufel eingeschlichen....
Charon
Erstellt: 10:40 am 24. März 2007
warum bestellt ihr diese Karte dort überhaupt. Es ist ja wohl klar, dass ihr sie nicht für 85 € bekommen werdet.
nummer47
Erstellt: 7:30 am 24. März 2007
ich habe die karte bestellt, und nun ratet mal: ich werde sie nicht bekommen.
Schermi74
Erstellt: 12:21 am 23. März 2007
Oops lol, hab grad gesehen dass das nur ein Screenie ist
Hab gerade mal geschaut, das Angebot steht immer noch drin und nichts von Fehler, wie ist das nun, hat schon jemand was gehört?
spraadhans
Erstellt: 7:57 am 23. März 2007
ich weiß
wäre ja schlimm, wenn ich mich durch über 100h privatrechtsvorlesung gequält hab und nix wär hängen geblieben...
Der Optimierer
Erstellt: 21:04 am 22. März 2007
@spraadhans Du hast genau recht!
@all Das gilt nicht nur für Web-Shops. Angebote im Katalog, Prospekt, Schaufenster usw. sind keine verbindlichen Angebote sondern eine "Einladung zum Kauf" oder wie schon gesagt "invitatio ad overendum" (hoffe ich hab das richtig geschrieben). Der Verkäufer muss euch die Sache nicht zu diesem Preis überlassen. Viele machen es trotzdem aus Kulanz - außer der Irrtum ist so extrem wie bei der Karte. Die AGB´s haben in der Regel nicht viel zu sagen wenn etwas gegen geltendes Recht also das BGB verstößt oder dort anders geregelt ist. Wenn ihr im Supermarkt eure Milch kauft und ohne große Erklärungen abzugeben einfach das abgezählte Geld hinlegt is das sozusagen das Angebot - und die Annahme des Geldes durch die Kassiererin die Annahme des Angebotes. So dann halt 2 Willenserklärungen und gleichzeitig auch den Rest - Übergabe des Geldes und der Sache.
spraadhans
Erstellt: 18:52 am 22. März 2007
das wirksamste gegen solche anbieter ist eine kurze meldung an die verbraucherzentrale und, deutlich wirksamer, an große mitbewerber, die unmittelbar abmahnungsbefugt sind
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