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Banders |
Erstellt: 21:33 am 13. Nov. 2003 |
Das ist ein super shop der weis bescheid! Ich habe ihm gesagt ich trage die kosten für die rücksendung da hat er gesagt ist ok. klasse!! Da werde ich wieder kaufen, und auch nicht zurücksenden! |
Eisenblut |
Erstellt: 21:22 am 13. Nov. 2003 |
Zitat von kammerjaeger am 20:36 am Nov. 13, 2003 Wenn es sich um eine Inkompatibilität handelt, sieht die Lage ganz anders aus. Er will sie aber zurückschicken, weil sie sich nicht modden lässt...
| Da er den Grund für die Rücksendung nicht angeben muss, ist das nicht gerade entscheidend. Aber ich bin mit dir einer Meinung, dass sich dieses Verhalten kritisieren lässt. Schlußendlich führt das zu höheren Preisen, das dann alle Kunden ausbaden müssen. |
BUG |
Erstellt: 20:44 am 13. Nov. 2003 |
Zitat von kammerjaeger am 20:36 am Nov. 13, 2003 Er will sie aber zurückschicken, weil sie sich nicht modden lässt...
| ..dann scheint die Karte wohl "Inkompatibel" mit seinem Treiber zu sein. cu BUG |
kammerjaeger |
Erstellt: 20:36 am 13. Nov. 2003 |
Zitat von Eisenblut am 13:23 am Nov. 13, 2003 Schließlich kann ich Inkompatibilitäten erst erkennen, wenn ich das Gerät in Funktion nehme.
| Das ist was anderes... Wenn es sich um eine Inkompatibilität handelt, sieht die Lage ganz anders aus. Er will sie aber zurückschicken, weil sie sich nicht modden lässt... |
Eisenblut |
Erstellt: 13:23 am 13. Nov. 2003 |
Ja, und? Natürlich erkennt man an der Kontaktleiste, ob die Karte verbaut wurde. Das ändert aber nichts am Widerrufsrecht. Ich müsste mich schon sehr bös' vertun, wenn der Händler das als Ausschlußgrund nehmen dürfte. Schließlich kann ich Inkompatibilitäten erst erkennen, wenn ich das Gerät in Funktion nehme. Allerdings kann der Händler eventuell eintretende Wertminderungen geltend machen. Normale Verbauspuren dürften dem Kunden aber schwerlich zur Last gelegt werden können, da jeder Händler schon aus Eigeninteresse Rückläufer auf Funktion testen wird. Zudem drückt den Händler die Beweislast, was die Sache aufwändig macht. Man mag sich über das Fernabsatzgesetz streiten, das für mich die Kunden etwas zu sehr bevorzugt, aber viele Möglichkeiten hat der Händler nicht, dies über seine AGBs einzuschränken. Bevor ich es vergesse, man darf die Sache aber nicht mehr als einmal in Betrieb nehmen, sonst kann das Widerrufsrecht erlöschen. Ist natürlich nicht nachzuweisen, aber wenn der Kunde glaubt, dies dem Händler mitteilen zu müssen, kann das zum Bumerang werden. (Geändert von Eisenblut um 13:38 am Nov. 13, 2003) |
kammerjaeger |
Erstellt: 8:38 am 13. Nov. 2003 |
Zitat von oxyd21 am 0:34 am Nov. 13, 2003 du darfst die packung schon öffnen, da du das recht hast, die ware zu begutachten. also siegel gebrochen = keine rückgabe, das zieht nicht. so, dann soll dir der job erstmal beweisen das du das nicht eingebaut war. normalerweise sollte es keine probleme geben. gruss oXyd
| Glaub mir, es gibt ein paar Punkte, an denen man ohne Zweifel erkennt, ob sie eingebaut war... |
oxyd21 |
Erstellt: 0:34 am 13. Nov. 2003 |
du darfst die packung schon öffnen, da du das recht hast, die ware zu begutachten. also siegel gebrochen = keine rückgabe, das zieht nicht. so, dann soll dir der job erstmal beweisen das du das nicht eingebaut war. normalerweise sollte es keine probleme geben. gruss oXyd |
skynet |
Erstellt: 0:27 am 13. Nov. 2003 |
lese mal die AGB's da steht bestimmt "bilder können von der tatsächlichen ware abweichen" oder so ähnlich |
Banders |
Erstellt: 23:53 am 12. Nov. 2003 |
jo aber die karte entspricht auch nicht ganz den sachen die da beschrieben waren! im web shop! Das habe ich auch als grund angegeben das ist ja auch net ok! z.b. nen bild von einer pro und ne se 9700 layout schicken sie ist net ok! Naja habe ich vieleicht glück! |
kammerjaeger |
Erstellt: 23:22 am 12. Nov. 2003 |
Muss sich nicht jeder Händler drauf einlassen. Nur wenn sie nicht ausgepackt ist, ist er dazu verpflichtet... Schließlich erfüllt sie ja die Vorgaben, der Mod ist nur ein Bonbon falls er klappt. |
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