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Mirko
Erstellt: 15:23 am 25. Okt. 2002
Die Lücke in dem Paragraphen ist aber, das viele vergessen im Funknetzwerk die Verschlüsselung zu aktivieren, somit hat man Zugang und solange man in die Systeme nicht eingreift, bleibt man straffrei.
Was sagt uns das: WirelessLAN Nutzer aktiviert Eure Verschlüsselung, sonst macht Ihr Euch strafbar, wegen Verleiten zu einer Straftat.
DEADTHC
Erstellt: 9:14 am 24. Okt. 2002
eigentlich hilft man nicht solchen n00bs, wenn es um solche themen geht...
StGB § 202a [Ausspähen von Daten] (1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
Marodeur
Erstellt: 7:55 am 24. Okt. 2002
Willste kostenlos surfen oder wie?
MCSlash
Erstellt: 22:36 am 23. Okt. 2002
Hi,
ich suche so eine Software, die die funkverbindung zu accesspoints aufspüren kann und mir sagt, wo dieser accesspoint steht..
Ich hoffe ich wisst was ich meine und könnt mir weiterhelfen..
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