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Beitragsrückblick für Hat man bei Onlneshop 14 Tage Rückgaberecht (die neuesten Beiträge zuerst)
svenska Erstellt: 23:27 am 7. Juni 2005

Zitat von spraadhans um 13:01 am Juni 7, 2005
wenn eine abnutzung ersichtlich ist, kann der händler dafür einen wertausgleich verlangen...



exakt, er kann einen gewissen prozentsatz anrechnen. in manchen fällen muss er das sogar, da ein wiederverkauf unter diesen bedingungen nicht ohne ausgleich möglich ist.


ps: schlechte shops nutzen diesen paragraphen auch gerne aus. aber die meisten onlinehändler sind nicht so streng.

(Geändert von svenska um 23:28 am Juni 7, 2005)
spraadhans Erstellt: 13:01 am 7. Juni 2005
wenn eine abnutzung ersichtlich ist, kann der händler dafür einen wertausgleich verlangen...
DarkFacility Erstellt: 15:06 am 6. Juni 2005
falls es wen interessiert:

haustürgeschäfte stehen im §312 BGB
fernabsatzverträge §312 C BGB
das widerrufsrecht laut §355 BGB
das rückgaberecht laut §356 BGB

:thumb:
ErSelbst Erstellt: 14:47 am 2. Juni 2005

Zitat von Ino um 14:29 am Juni 2, 2005
ich glaube wenn du z.b. was kaufst und es 2-4 tage benutzt und die ware ned putt oder so ist dann muss sie ned zurücknehmen! höchstens auf einer freundlichkeit

Je nachdem, wo du gekauft hast

Online: Ja
Im Laden: Nö!


Online hast du auf "neue" Ware, die nicht nicht mehr zu verkaufen ist, auch deine 14 tage Rückgaberecht.  Wenn du die packung zerrupfst oder ein Buch in 2 Wochen 3 mal durchliest udn zurückschickst, kann sich der Händler querstellen
Ino Erstellt: 14:29 am 2. Juni 2005
ich glaube wenn du z.b. was kaufst und es 2-4 tage benutzt und die ware ned putt oder so ist dann muss sie ned zurücknehmen! höchstens auf einer freundlichkeit
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badman01 Erstellt: 14:26 am 2. Juni 2005
@Kammerjäger
Jau Danke irgendsowas in der Richtung dachte ich mir schon.
Aber muss der Onlinehändler dann auch benutzte Ware zurücknehmen?
Kann der dann Wertausgleich verlangen?
kammerjaeger Erstellt: 23:17 am 1. Juni 2005

Zitat von Ossi um 20:58 am Juni 1, 2005

Zitat von badman01 um 20:53 am Juni 1, 2005
Hi,
normal hat man ja immer die 14 Tage wie sieht das denn bei Onlinebestellung und Selbstabholung aus?
Würd mich ma Interressieren...

Eigentlich hat man "immer" 14 Tage Rückgaberecht auf Neuware von Firmen ... jeglicher legalen Art!



Nur bei Online/Telefon-Bestellung, Haustürgeschäften oder Katalogware.
Ansonsten ist man auf die Kulanz des Händlers angewiesen, besonders wenn die Ware schon ausgepackt und gebraucht wurde, aber nicht defekt oder nachweislich inkompatibel ist.

badman01 Erstellt: 21:08 am 1. Juni 2005
Echt ?:noidea:
Dachte das wär irgendwie was mit dem Fern....gesetz oder so.
Na ja stimmt aber eigentlich hat man das ja bei jedem Laden...
Ist auch fsetgelegt ob geld zurück?
Dacht die normalen Händler sind meist kulant und geben Geld wieder oder gutschrift und die Online müssen Geld wieder wegen diesem gesetz?!
Ossi Erstellt: 20:58 am 1. Juni 2005

Zitat von badman01 um 20:53 am Juni 1, 2005
Hi,
normal hat man ja immer die 14 Tage wie sieht das denn bei Onlinebestellung und Selbstabholung aus?
Würd mich ma Interressieren...

Eigentlich hat man "immer" 14 Tage Rückgaberecht auf Neuware von Firmen ... jeglicher legalen Art!
badman01 Erstellt: 20:53 am 1. Juni 2005
Hi,
normal hat man ja immer die 14 Tage wie sieht das denn bei Onlinebestellung und Selbstabholung aus?
Würd mich ma Interressieren...
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