Beitragsrückblick für Festpadde umtausch (die neuesten Beiträge zuerst)
Myo
Erstellt: 15:24 am 28. Juni 2002
Moin!
Um direkt zu antworten: Nein, muß er nicht... er muß in einem angemessenen Zeitraum für Ersatz sorgen, allerdings ist nicht festgelegt, was ein angemessener Zeitraum ist. In der Regel muß man 14 Tage als Mindestmaß hinnehmen...danach kannst Du Ihm eine Frist setzen, die allerdings auch nicht weniger als 7 Werktage sein darf...
Ich hab schon öfter geschrieben, daß gerade 'die Großen' viel bessere Möglichkeiten haben, solche Sachen zu bearbeiten, weil sie meist direkt vom Lager tauschen können --> Denn für HD's gibt's Neuware vom Distri/Hersteller!!! Somit haben die keinen Verlust, wenn 'se Dir das gleich tauschen und später vom Distri/Hersteller ersetzt bekommen. Natürlich muß die Platte auch auf Lager sein, um überhaupt tauschen zu können - aber das sollte klar sein.
'Die Kleinen' haben meist nicht die Möglichkeit zum Soforttausch, weil in der Regel kleineres Lager...
Und dann gibt es noch die Platten (IDE) von Fujitsu-Siemens, die nicht mehr hergestellt werden, und daher vom Hersteller gutgeschrieben werden (Zeitwertgutschrift)... (Bei Elsa-Geräte würde es übrigens genauso gehen...weil Elsa tot)
Wenn's jemand noch besser weiß, soll er mich verbessern...
Myo!
Myers
Erstellt: 12:09 am 28. Juni 2002
ich hab die festplatte dem händler gebracht und der hat die dann eingeschickt. die pladde war kein halbes jahr alt. muss der mir dann net ne ersatz-pladde geben
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