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Beitragsrückblick für mindfactory 6 monate garantie? (die neuesten Beiträge zuerst)
Myo Erstellt: 3:16 am 25. Mai 2002
...ganz vergessen:

Gewährleistung setzt den bestimmungsgemäßen Gebrauch voraus. Wenn er nach vier Monaten durchbrennt (wie auch immer Du dieses 'Durchbrennen' definiert hast) kann man wohl davon ausgehen, daß Du dran rumgespiel hast - und er deshalb die Mücke gemacht hat...
Is genau wie bei CPU's: wenn man am DIE rumknabbert (-> schöne Beispiele: Dau-Alarm.de), is die Gewährleistung futsch...

Myo!
Myo Erstellt: 3:11 am 25. Mai 2002
@HappyHugo
Das mit der Beweislast ist so ne Sache... also ich könnte Dir als Händler (der ich nicht bin...) ganz klipp und klar beweisen, daß das Teil bei Auslieferung in Ordnung war und sogar gefunzt hat - denn sonst wär das Teil schon viel früher reklamiert worden, oder? Oder hast Du normalerweise ein Teil zu hause vier Monate rumliegen, bis Dir einfällt "...och, jetzt bau ich mal den RAM ein, den ich - als er noch so richtig teuer war - gekauft hab..."
Euer 'Rechtsverständnis' in Ehren, aber blöde sind die Händler nicht...

Wahrscheinlich gab's aber für die Ablehnung einen Grund. Den hab ich aber bisher noch nicht lesen können... Vielleicht so was Abartiges wie "reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen..."
So aus lauter reiner Freude werden Sie's nciht abgelehnt haben, denn schließlich gibt es die berühmten 2 Jahre (selbst wenn es die nicht geben würde, läge es immer noch in den früher geltenden sechs Monaten), und auch die Händler sind nicht unbedingt auf 'nen Rechtsstreit scharf...

Ob sich aber die 2 Jahre auf alle Ware bezieht, bin ich mir nicht sicher - ich glaube RAM's und CPU's sind davon ausgeschlossen - muß mal nachschauen...

Myo!
BiBo Erstellt: 13:16 am 24. Mai 2002
natürlich ist das mit den 2 jahren jetzt so!!!
der kann in seinen agb´s schreiben was es will, wenn es gegen das gesetz ist, muss er es so machen!!!!

BiBo
HappyHugo Erstellt: 12:59 am 24. Mai 2002
@egon1st
Was du sagst ist richtig, aber soweit ich weiss gilt jetzt auch die
Beweislastumkehr, soll heißen wenn irgendwas ist, dann müssen
die DIR beweisen, daß der RAM bei Auslieferung in Ordnung war
und nicht umgekehrt. Und wie wollen die das machen?

@SvenD73
Musst nicht dumm sterben: HAST RECHT!!!
2 Jahre sind Pflicht jetzt!

Wenn du den aber durch oc "geschafft" hast und man dir das
nachweisen kann, dann würd ichs lassen.
egon1st Erstellt: 20:34 am 23. Mai 2002
die garantie entfällt, wenn du die sachen "nicht ordnungsgemäß" behandelst, d.h. wenn brandspuren vom oc'en drauf sind, wurde der ram nicht ordnungsgemäß behadelt!
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Burning XP Erstellt: 22:50 am 15. Mai 2002
is das nicht so das bei durchgebranten sachen keine gewährleistung mehr gilt ?
SvenD73 Erstellt: 15:47 am 13. Mai 2002
:moin:

@BiBo,

bin ich da jetzt falsch informiert oda was ??

Crazy hat im Mai gepostet nach 4 Monaten, sprich er hat es im Januar gekauft, also nach dem 01.01.2002.

Und meiner Meinung nach ist es egal was der Händler in seinen AGB's schreibt, er muß 2 Jahre gewähren.

Bitte klärt mich auf, damit ich nicht dumm sterbe (könnt ja schneller gehen als man glaubt) :biglol:
BiBo Erstellt: 14:37 am 13. Mai 2002

Zitat von THE CRAZY ONE am 20:14 am Mai 10, 2002
nach 4 monaten ist ein 256MB ram durchgebrannt aber sie wollten ihn nicht umtauschen obwohl 6 monate garantie auf alle produkte in der rechnung stand!


also nix mit der den neuen 2 jahren!!
SvenD73 Erstellt: 22:51 am 12. Mai 2002
:moin:,

ist es denn nicht auch so, dass ab dem 01.01.2002 eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren eingehalten werden muß, und nicht 6 Monate.

greetz
BiBo Erstellt: 20:18 am 12. Mai 2002
klarer fall von ich geht zum verbraucherschutz!!!!
bzw wenn du oder deine eltern eine rechtsschutz haben gleich zum anwalt!!!
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