Benutzername:   Noch nicht registriert?
Passwort:   Passwort vergessen?
iB Code Einmal klicken um den Tag zu öffnen, nochmal klicken zum Schliessen

Top Smilies
Beitrag

HTML ist on für dieses Forum

IkonCode ist on für dieses Forum

SMILIES LEGENDE ansehen

Beitragsoptionen

Möchten Sie Ihre Signatur hinzufügen?
Wollen Sie per Email über Antworten informiert werden?
Wollen Sie Emoticons in Ihrem Beitrag aktivieren?
 

Beitragsrückblick für (die neuesten Beiträge zuerst)
Subseven Erstellt: 21:25 am 23. März 2007
Aber bevor du es einfach hinnnimmst würde ich zumindest anrufen!

Weil das ist ja schon ziemlich dreist.
NWD Erstellt: 15:13 am 23. März 2007
Frage is ja eher ob die CPU so läuft wie du willst und ob sich von daher der "Stress" lohnt.

OK ist sowas nicht aber wenn er läuft..
MaedBrain Erstellt: 14:28 am 23. März 2007
Und wie soll ich es darstellen, dass nicht ich den Prozessor benutzt habe sondern ein anderer?

Also auf einem neuen 4000 X2 gibt´s standartmäßig nicht die kleinsten Spuren?

Ehrlich gesagt, habe ich jetzt nicht so viel Lust mich mit mix anzulgen, die sollen ja so schnell wie ein 56er Modem sein, wenn´s um solche Angelegenheiten geht.
GenialOmaT Erstellt: 12:31 am 23. März 2007
war bei meinem X2 genauso, da haben einem wohl die 2,8Ghz nicht gereicht, mir dagegen schon
spraadhans Erstellt: 7:56 am 23. März 2007
geld zurück kannst du (zumindest erstmal) vergessen
Weniger Antworten Mehr Antworten
coolsn11 Erstellt: 7:45 am 23. März 2007
ich geh mal davon aus, dass es eine Tray CPU ist.
Zurückschicken und eine neue verlangen, keine "neuwertige"
Itchigo1987 Erstellt: 7:12 am 23. März 2007
Schick das Teil zurück mit der Begründung:
Beim Auspacken der Ware (AMD XYZ) habe ich bemerkt, ua. durch Kratzer usw., das dieser Prozessor gebraucht. Daher schicke ich ihn zurück und
verlange mein Geld zurück, oder einen neuwertigen Austausch Prozessor.

mfg Hans-Wurst

spraadhans Erstellt: 6:44 am 23. März 2007
eher umstritten dürfte aber sein, ob der händler diese ware als neuware verkaufen darf.

meiner meinung nach ganz eindeutig nicht...
maxpayne Erstellt: 4:18 am 23. März 2007
simple antwort: widerrufsrecht! einfach mal bei google nach widerrufsrecht suchen, da findest du so viele ergebnisse wie es sand am meer gibt.
DonQuichote Erstellt: 1:17 am 23. März 2007
Mit welcher Begründung schickt man einen funktionierenden Prozzi zurück? Ich mein´ man hat ja schliesslich einen Kaufvertrag geschlossen, der Wandel, Nachbesserung oder Rücktritt lediglich bei einem begründeten Mangel zulässt.

Klärt mich Naivling mal auf
×